Heiztechnik
Hydraulischer Abgleich: Verfahren A vs. B – und wann er Pflicht ist
Oben gluckert es, das Bad wird nicht warm, und das Wohnzimmer neben dem Heizungskeller ist ein Backofen – das ist kein Schicksal, sondern fehlender hydraulischer Abgleich. Heizungswasser nimmt immer den Weg des geringsten Widerstands; ohne Abgleich werden pumpennahe Heizkörper überversorgt und entfernte unterversorgt. Wer eine Förderung beantragt oder eine neue Heizung einbaut, kommt am Abgleich ohnehin nicht vorbei – und sollte den Unterschied zwischen Verfahren A und B kennen, bevor das Angebot des Installateurs auf dem Tisch liegt.
Was der hydraulische Abgleich löst
Beim Abgleich wird an jedem Heizkörper das voreinstellbare Thermostatventil so justiert, dass genau die Wassermenge durchfließt, die der Raum braucht – nicht mehr und nicht weniger. Die Nebeneffekte sind erheblich: Die Vorlauftemperatur kann sinken, die Pumpe läuft schwächer, und Brennwertkessel wie Wärmepumpen arbeiten effizienter. Gerade für eine Wärmepumpe im Altbau ist der Abgleich keine Kür, sondern Funktionsvoraussetzung.
Verfahren A vs. Verfahren B
Verfahren A – die Näherung
- Heizlast wird pauschal geschätzt (z. B. über Fläche und Baualter)
- Ventileinstellung nach Erfahrungswerten
- Schnell und günstig
- Für Bundesförderungen nicht anerkannt
Verfahren B – die Berechnung
- Raumweise Heizlastberechnung als Grundlage
- Heizkörperleistung, Volumenströme und Ventil-Voreinstellung je Raum ermittelt
- Dokumentiert auf einheitlichem Nachweisformular
- Standard für KfW-/BEG-Nachweise
Der Unterschied ist also kein Detail der Handwerkskunst, sondern eine Frage der Datengrundlage: Verfahren B beginnt dort, wo Verfahren A aufhört – bei der Frage, wie viel Wärme jeder einzelne Raum am kältesten Tag tatsächlich braucht.
Die Rechnung dahinter – einmal konkret
Wie kommt man von der Heizlast eines Raums zur Ventileinstellung? Über den Volumenstrom – also die Wassermenge, die pro Stunde durch den Heizkörper fließen muss:
V̇ [l/h] = Q̇Raum [W] ÷ (1,163 · ΔT [K])
Q̇ = Heizlast des Raums · ΔT = Spreizung zwischen Vor- und Rücklauftemperatur · 1,163 = Wärmekapazität von Wasser in Wh/(kg·K)
Wohnzimmer: 1.400 W Heizlast, Spreizung 55/40 °C → ΔT = 15 K
V̇ = 1.400 ÷ (1,163 · 15) ≈ 80 Liter pro Stunde
Auf diesen Wert wird das Ventil des Wohnzimmer-Heizkörpers voreingestellt. Dieselbe Rechnung läuft für jeden Raum im Haus – das ist der Kern von Verfahren B.
Damit wird auch klar, warum die Qualität des Abgleichs mit der Qualität der Heizlastberechnung steht und fällt: Wer Q̇ nur schätzt, stellt auch die Ventile nur geschätzt ein.
Wann der hydraulische Abgleich Pflicht ist
- Beim Heizungseinbau in größeren Gebäuden: Das GEG schreibt den Abgleich beim Einbau einer neuen Heizung in Wohngebäuden ab sechs Wohneinheiten vor .
- Bei jeder BEG-Förderung rund um die Heizung: Wer die KfW-Heizungsförderung oder den Zuschuss zur Heizungsoptimierung nutzt, muss den Abgleich nach Verfahren B nachweisen .
- Freiwillig, aber rentabel: In allen anderen Fällen ist der Abgleich keine Pflicht – mit Einsparungen, die die Kosten meist innerhalb weniger Jahre einspielen, aber eine der wirtschaftlichsten Einzelmaßnahmen überhaupt.
Wo der Energieberater ins Spiel kommt
Der Abgleich selbst ist Handwerksleistung – seine Grundlage ist Planung. Drei Punkte entscheiden über die Qualität:
- „Verfahren B" nur auf dem Papier: Wird die raumweise Heizlast nicht wirklich berechnet, sondern aus Pauschalen rückgerechnet, ist der Nachweis angreifbar – im schlimmsten Fall bis zur Rückforderung der Förderung.
- Abgleich auf falscher Basis: Ein Abgleich vor einer geplanten Dämmung oder einem Fenstertausch wird danach wieder ungenau. Die richtige Reihenfolge legt ein Sanierungskonzept fest.
- Chance verschenkt: Die für Verfahren B nötige Heizlastberechnung ist zugleich die halbe Wärmepumpen-Eignungsprüfung. Wer sie ohnehin beauftragt, sollte sie doppelt nutzen.
Wir erstellen die raumweise Heizlastberechnung, geben dem Fachbetrieb die Einstellwerte vor und prüfen den dokumentierten Abgleich – damit Nachweis und Wirkung zusammenpassen.
Häufige Fragen zum hydraulischen Abgleich
Ist der hydraulische Abgleich Pflicht?
In zwei Situationen praktisch ja: beim Einbau einer neuen Heizung in Wohngebäuden ab sechs Wohneinheiten (GEG) und als Fördervoraussetzung bei Heizungstausch und Heizungsoptimierung – dort nach Verfahren B . Ohne Förderung und in kleinen Gebäuden ist er freiwillig, lohnt sich aber fast immer.
Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und Verfahren B?
Verfahren A arbeitet mit pauschalen Schätzwerten, Verfahren B mit einer raumweisen Heizlastberechnung und exakt berechneten Ventileinstellungen. Förderprogramme erkennen nur Verfahren B an .
Was kostet ein hydraulischer Abgleich?
Das hängt von Gebäudegröße, Heizkörperzahl und der Frage ab, ob voreinstellbare Ventile nachgerüstet werden müssen. Für ein Einfamilienhaus liegt der Aufwand typischerweise im mittleren drei- bis niedrigen vierstelligen Bereich – im Rahmen einer geförderten Heizungsoptimierung anteilig bezuschusst.
Merkt man den hydraulischen Abgleich wirklich?
Ja – besonders bei den klassischen Symptomen: gluckernde Ventile, überhitzte pumpennahe Räume, kalte Räume am Strangende. Nach dem Abgleich verteilt sich die Wärme gleichmäßig, und die Anlage läuft mit niedrigeren Temperaturen und weniger Pumpenstrom.