GEG-Anforderungen beim Heizungstausch: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Kaum ein Gesetz hat so viele Schlagzeilen und so viele Missverständnisse produziert wie das Gebäudeenergiegesetz. Die wichtigste Klarstellung vorweg: Niemand muss eine funktionierende Heizung herausreißen. Die GEG-Anforderungen greifen beim Einbau einer neuen Heizung – und wann genau welche Regel gilt, hängt von Ihrem Wohnort und der kommunalen Wärmeplanung ab. Dieser Artikel sortiert, was beim Heizungstausch wirklich verlangt wird.

Die 65-Prozent-Regel – und ab wann sie für Sie gilt

Kern des Gesetzes ist die Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien bereitstellen müssen . Seit Anfang 2024 gilt das unmittelbar für Neubauten in Neubaugebieten . Für Bestandsgebäude ist die Pflicht an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt: Erst wenn die Kommune ihre Wärmeplanung vorgelegt hat – spätestens Mitte 2026 in Großstädten über 100.000 Einwohnern, spätestens Mitte 2028 in kleineren Kommunen –, wird die 65-Prozent-Anforderung beim Heizungstausch verbindlich.

65-%-Regel im Neubaugebiet 2024 Wärmeplanung Großstädte (über 100.000 Einwohner, auch München) Mitte 2026 Wärmeplanung übrige Kommunen Mitte 2028 Ende fossiler Heizungen 2045 Alle Zeitpunkte: gesetzliche Spätest-Fristen – Kommunen können früher fertig sein, dann gilt die Regel früher.
Der Fahrplan des GEG im Überblick. Entscheidend ist nicht das Datum im Kalender, sondern der Beschluss der Wärmeplanung in Ihrer Kommune.

Wichtig für die Praxis: Liegt die Wärmeplanung vor, wissen Sie auch, ob Ihr Quartier für ein Wärmenetz vorgesehen ist – das kann die Entscheidung zwischen Wärmepumpe und Fernwärmeanschluss komplett drehen.

Diese Erfüllungsoptionen erkennt das GEG an

Die 65-Prozent-Anforderung ist technologieoffen formuliert. Zulässig sind unter anderem :

Der rechnerische Nachweis der 65 Prozent ist bei den Standardoptionen pauschal erfüllt; bei individuellen Kombinationen muss er berechnet werden – ein klassischer Fall für die Fachplanung.

Übergangsfristen: Was bei einer Heizungshavarie gilt

Das Gesetz zwingt niemanden, nach einem Heizungsausfall im Winter übereilt eine Wärmepumpe zu bestellen. Es gibt gestaffelte Übergangsfristen:

SituationRegelungFrist
Reparatur möglichBestehende Heizung darf ohne Einschränkung repariert werdenkeine
Havarie (irreparabel)Übergangsweise fossile Heizung (auch gebraucht/gemietet) zulässig, danach GEG-konforme Lösung5 Jahre
EtagenheizungenVerlängerte Fristen für die Entscheidung Zentralisierung vs. dezentrale Lösung im Mehrfamilienhausbis zu 13 Jahre
Wärmenetz-Anschluss vereinbartÜbergangsfrist bis zum tatsächlichen Anschluss an das Netzbis zu 10 Jahre

Was sonst noch gilt: Beratungspflicht und Altkessel-Regeln

Drei weitere Vorgaben werden im Beratungsalltag oft übersehen:

Kurz erklärt – Konstanttemperaturkessel: Ältere Kesselbauart, die unabhängig vom Wärmebedarf dauerhaft auf hoher Temperatur gehalten wird – erkennbar oft am Baujahr (vor ca. 1990) und hohen Bereitschaftsverlusten. Genau diese Geräte trifft die Austauschpflicht.

Wo der Energieberater ins Spiel kommt

Beim Heizungstausch unter GEG-Bedingungen treffen drei Fragen aufeinander, die nur zusammen beantwortet werden sollten: Was ist rechtlich zulässig? Was passt technisch zum Gebäude? Und was wird wie gefördert? Ohne Fachplanung geht dabei typischerweise Folgendes schief:

Als dena-zertifizierte Energieeffizienz-Experten prüfen wir die Rechtslage an Ihrem Standort, vergleichen die Erfüllungsoptionen wirtschaftlich und übernehmen Nachweise und Förderanträge aus einer Hand.

Häufige Fragen zum GEG beim Heizungstausch

Muss ich meine funktionierende Gas- oder Ölheizung austauschen?

Nein. Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. Eine Austauschpflicht trifft nur bestimmte über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel . Die 65-Prozent-Anforderung greift erst beim Einbau einer neuen Heizung – und auch dann mit Übergangsfristen.

Darf ich jetzt noch eine reine Gasheizung einbauen?

Das hängt vom Stand der kommunalen Wärmeplanung an Ihrem Standort ab. Solange die Anforderung dort noch nicht greift, ist der Einbau unter Auflagen möglich – inklusive Pflichtberatung und künftig steigender Anteile erneuerbarer Brennstoffe . Wirtschaftlich ist das angesichts steigender CO₂-Preise oft die riskanteste Option.

Was gilt, wenn meine Heizung plötzlich kaputtgeht?

Bei einer irreparablen Havarie darf übergangsweise eine fossile Heizung einspringen; die endgültige, GEG-konforme Lösung muss innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Jahren umgesetzt werden. Wer diesen Fall vorab durchgeplant hat, entscheidet im Ernstfall ohne Zeitdruck.

Gilt die 65-Prozent-Regel in München schon?

München gehört als Großstadt zur ersten Fristengruppe der kommunalen Wärmeplanung . Ob die Anforderung an Ihrer Adresse bereits verbindlich greift, hängt vom Beschluss der Wärmeplanung und vom Gebietstyp ab – das prüfen wir im Erstgespräch tagesaktuell.